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Eine Studie beweist, dass die Stadtbahn den öffentlichen Verkehr kostengünstig und nachhaltig ergänzt. |
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Der Zuger Kantonsrat bewilligt den Projektierungskredit für das Vorprojekt zur Stadtbahn Zug. |
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Die Zuger Gemeinden bewerten die Stadtbahn positiv. |
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Der Kanton Zug und die SBB vereinbaren, dass die Stadtbahn langfristig auf den SBB-Trassen fahren kann. |
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Der Kantonsrat bewilligt den Kredit für die Realisierung der Stadtbahn Zug. Ein privates Komitee reicht das Referendum ein. |
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Volksabstimmung. Mit 66% Ja-Stimmen hat das Zuger Stimmvolk dem Kredit zur Stadtbahn Zug zugestimmt. |
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Das Baugesuch wird beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. |
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Öffentliche Auflage des Baugesuchs in den Gemeinden. |
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Die SBB AG werden als zukünftige Betreiberin der Stadtbahn Zug bestimmt. Abschluss des Bauprojekts. |
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Die Einsprachen zum Auflageprojekt können erfolgreich bereinigt werden. |
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Das Bundesamt für Verkehr erteilt die Baubewilligung. Eingabefrist der Unternehmerangebote für die Bauarbeiten der Stadtbahn Zug (öffentliches Submissionsverfahren). |
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Die SBB AG - als Eigentümerin des Rollmaterials - bestellen für die Stadtbahn Zug 11 neue Niederflurtriebzüge. |
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Der Regierungsrat des Kantons Zug beauftragt die SBB AG mit der Oberbauleitung für die Stadtbahn Zug. Vergabe der Bauarbeiten. |
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Spatenstich für die Stadtbahn Zug in Baar. Die Bauarbeiten beginnen. |
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Die erste Stadtbahnhaltestelle (Cham Alpenblick) ist im Rohbau fertig erstellt. |
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Am 12. Dezember 2004 nimmt die Stadtbahn Zug ihren Betrieb auf. |
Die Entstehungsgeschichte im Detail
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